WELCOME TO CREATIVITY
Herzlich willkommen! Wenn Sie einen kreativen Allrounder mit viel Herz und Motivation für aktuelles Design suchen, dann sind Sie hier genau richtig.
Viel Spaß beim Entdecken meines Portfolios.
Design
Sie starten gerade neu oder benötigen ein Redesign Ihrer Corporate Identity? Perfekt: Wir entwickeln zusammen Ihr Erscheinungsbild.
Web
Firmenseite, Portfolio, Webshop oder auch nur ein Slider – egal, welchen Content Sie benötigen, ich helfe Ihnen gerne weiter.
Social Media
Facebook oder Instagram? Für Ihren Account in den sozialen Medien kreiere ich den passenden Content mit Text, Grafik & Bild.
Photo
Portraits der Kollegen, Eventbegleitung oder Produktfotografie – ich setze Sie und Ihre Produkte ins richtige Licht.

Responsive Design

– passend für Ihr Produkt

Egal, ob Sie etwas gedruckt in Händen halten möchten oder Ihre Firma, Dienstleistung und besondere Angebote online präsentieren wollen. Wir setzen Ihre Idee passend um: Auf Papier oder auf allen digitalen Medien und Kanälen.

Als Buch gedruckt, für Desktop, Tablet oder Mobile: Welche Idee Sie auch umsetzen möchten, das Design passt sich der Zielgruppe an. Ich freue mich auf Ihren Kontakt.

GRAFIK- & KOMMUNIKATIONSDESIGN
Was bedeutet das eigentlich? Ganz einfach: Als Allrounder setze ich Ihr Projekt kreativ um.
Dabei richten wir uns nach Ihren Zielen, der Zielgruppe und natürlich nach Ihren Wünschen.
Mit viel Erfahrung durch unterschiedliche Projekte, kann ich Ihnen die passende Umsetzung auf allen Medien anbieten.
Dazu gehören u.a. folgende Leistungen:
01.
KREATIVFELDER
Was ich anbiete
 
   • Gestaltung & Konzeption
   • Medien-/ Webdesign
   • Corporate Design & Identity
   • Logodesign & Reinzeichnung
   • DTP-Publishing
   • Fotografie
02.
MEDIEN
Umgesetzte Produkte
 
   • Print: Bericht, Buch, Broschüre, Einladung, Flyer, Folder, Geschäftspapier, Grafik, Magazin, Portfolio, Verpackung, Visitenkarte, Werbeanzeige, uvm,...
   • Digital: Joomla, Landingpage, Shopware, Slider, Social Media, Typo3, Website, uvm...
03.
ALLROUNDER
Projekt / Freelancer?
 
Kreativprojekte sind meine Leidenschaft – ich freue mich auf Ihren Auftrag.
Für Ihre Agentur/Ihr Team suchen Sie kurzfristig Unterstützung oder wollen eine Auszeit des Kollegen überbrücken? Ich arbeite gerne als Freelancer in Ihrem Team.

Benötigen Sie kreativen Support?

Für Ihr Projekt oder als Freelancer in Ihrer Agentur?

Aktuelle Projekte

Hier finden Sie eine kleine Auswahl
zu meinen Online-, Print-, Foto- und Event-Projekten.
Viel Spaß beim Entdecken!

Für weitere Information schreiben Sie mir gern eine E-Mail:
design (at) s-sential.net

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Allco
Unternehmenswebsite & -broschüre
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Rock my Dog
Folder & Webelemente
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Capturing Moments
Reise- & Eventfotografie
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Förderverein Gartenschaupark
Folder 6-seitig
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Schicke Butze
Logo, Webshop & Infoflyer
That's me

Kreativ, oft unterwegs, backbegeistert und immer (berufsbedingt) online: So – oder ähnlich – würden meine Freunde mich beschreiben. Dem stimme ich (fast) zu, ergänze aber noch um entdeckerfreudig, sushibegeistert und humorvoll (als Rheinländerin ein Muss).

Meine Wahlheimat ist Bremen (seit 2015), mit dem Herzen bin ich aber stets in Zülpich/Köln. In 2008 habe ich mein Diplom an der Rhein-Sieg-Kunst-Akademie in Hennef gemacht, Schwerpunkt Foto & Medien. Seit 2011 bin ich als selbständige Grafik- & Kommunikationsdesignerin tätig – bis 07/18 nebenberuflich, ab August dann mit voller Power freiberuflich.

Sie wollen mehr über mich erfahren? Gerne – wo trinken wir einen Kaffee zusammen? ;o)

Sabrina Glasmacher
Kreativ-Ideen-Finder
Dipl. Grafik- & Kommunikationsdesignerin (RSAK)


Allgemeine Geschäftbedingungen von s.sential design & photography | Sabrina Glasmacher


1. GEGENSTAND DES VERTRAGES

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von s.sential design & photography | Sabrina Glasmacher, nachfolgend kurz "SGDP" genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform "Kunde" genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von SGDP nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen SGDP und dem Kunde zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4. SGDP erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Kommunikationsdesign. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen SGDPs.


2. VERTRAGSBESTANDTEILE UND ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS

2.1. Grundlage für die Arbeit SGDP und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden an SGDP auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden SGDP mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt SGDP über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 10 Werktagen widerspricht.

2.2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen SGDP, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen SGDP resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.


3. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE

3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars die zeitlich und örtlich unbeschränkten Nutzungsrechte an allen von SGDP im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten.. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei SGDP.

3.2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.3. SGDP darf die von ihr entwickelten Werbemittel nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen SGDP und Kunde ausgeschlossen werden. Dieses Recht gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages fort.

3.4 Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig.

3.5. Über den Umfang der Nutzung steht SGDP ein Auskunftsanspruch zu.


4. VERGÜTUNG

4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht SGDP ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

4.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann SGDP dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten SGDPs verfügbar sein. SGDP stellt diese dem Kunden auf Wunsch zur Verfügung.

4.3. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden der SGDP alle dadurch anfallenden Kosten gegen Nachweis ersetzt und SGDP von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt, soweit der Kunde diese zu vertreten hat.

4.4. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet SGDP dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.

4.5. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.


5. ZUSATZLEISTUNGEN

5.1. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.


6. GEHEIMHALTUNGSPFLICHT SGDPs

6.1. SGDP ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl mögliche Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.


7. PFLICHTEN DES KUNDEN

7.1. Der Kunde stellt SGDP alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von SGDP sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurück gegeben.


8. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG SGDP

8.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch SGDP erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. SGDP ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt SGDP von Ansprüchen Dritter frei, wenn SGDP auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch SGDP beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet SGDP für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit SGDP die Kosten hierfür der Kunde.

8.2. SGDP haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. SGDP haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

8.3. SGDP haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung SGDPs wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag SGDPs, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung SGDPs für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung SGDPs ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung SGDPs nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

8.4 Die technische und anderweitige Gewährleistung SGDPs für die Funktion von Websites, Webanwendungen und sämtlicher das Web betreffenden Produkte beträgt exakt ein Jahr (365 Tage). Danach übernimmt SGDP keine Gewährleistung mehr für eventuelle Updates, Fehler oder Änderungen. Das Recht zur Bearbeitung von Websites, Webanwendungen und sämtlicher das Web betreffenden Produkte wird dem Kunden von SGDP im vollen Umfang freigegeben.


9. VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN

9.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften (wie beispielsweise an die Gema) abzuführen. Werden diese Gebühren von SGDP verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese SGDP gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.


10. LEISTUNGEN DRITTER

10.1. Von SGDP eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen SGDPs. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von SGDP eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung SGDPs weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.


11. ARBEITSUNTERLAGEN UND ELEKTRONISCHE DATEN

11.1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten SGDPs angefertigt werden, verbleiben bei SGDP. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. SGDP schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.


12. VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNGSFRISTEN

12.1. Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.


13. STREITIGKEITEN

13.1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und SGDP geteilt.


14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

14.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

14.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

14.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen.

14.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.


Stand: Bremen, 20.07.2018


  

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